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Kann ich mir die Kosten für einen Sprachkurs erstatten lassen?
Für die Übernahme der Sprachkursgebühren stehen in ERASMUS+ begrenzte Fördermittel zur Verfügung, in Höhe der jeweiligen Sprachkursgebühren, aber insgesamt für maximal 2 Sprachkurse und insgesamt nicht mehr als voraussichtlich 100,- € pro Teilnehmer*in. Das International Office hat dazu Informationen zur Vorbereitung zusammengestellt. Auch am Institut für Humangeographie stehen begrenzte Mittel zur Verfügung. In der Regel werden Kosten von bis zu 53,- € erstattet (das kosten die Uni-Kurse in Frankfurt). Ein Antrag auf Erstattung der gesamten Kosten kann gestellt werden; über dessen Bewilligung wird zum Ende des Sommersemesters entschieden. Eine Erstattung über die Pauschale von 53,- € hinaus ist abhängig vom verfügbaren Budget und dem jeweiligen Entscheidungsergebnis. Für eine Erstattung ist immer ein Teilnahmenachweis notwendig.