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Was umfasst Mobilitätsforschung im Nebenfach?

Beschreibung

Die Gestaltung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung unter Beachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Grundsätze ist eine gesellschaftliche Herausforderung, der sich sowohl Unternehmen als auch öffentliche Aufgabenträger in Zukunft verstärkt stellen müssen. Auch für die wissenschaftliche Forschung ergeben sich hieraus Fragestellungen, deren Bearbeitung bislang noch ungenügend erfolgt ist. Mit dem Nebenfach Mobilitätsforschung sollen Kenntnisse erlangt werden, welche die grundlegenden Voraussetzungen zu einer weitergehenden Beschäftigung mit dem Thema Mobilität in der beruflichen oder wissenschaftlichen Praxis (bei Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen, öffentlichen Aufgabenträgern, Planungs- und Beratungsunternehmen, Forschungseinrichtungen etc.) ermöglichen. Hierzu werden Lehrveranstaltungen angeboten, die neben grundlegenden theoretischen Konzepten auch praxisrelevante und umsetzungsorientierte Inhalte aufgreifen.

Qualifikationsziele und Kompetenzen

Die Studierenden können

  • sich mit den grundlegenden methodischen, theoretischen und praktischen Perspektiven der Mobilitäts- und Verkehrsforschung kritisch auseinander setzen,

  • theoretische Texte kritisch diskutieren und

  • Möglichkeiten und Grenzen von Maßnahmen zur Lösung mobilitätsbedingter gesellschaftlicher Herausforderungen aufzeigen.

  • Angebotszyklus: jährlich

  • Dauer des Moduls: 2-4 Semester

  • Voraussetzungen: Teilnahme an einem Masterstudiengang

  • Studiennachweise (TN bzw. LN): TN in allen Veranstaltungen nach Kriterien, die zu Beginn jeder Veranstaltung bekannt gegeben werden.

  • Abschlussprüfung/Prüfungsform: Kumulative Modulprüfung: a) Hausarbeit und/oder Präsentation im Seminar „Einführung in die Verkehrs- und Mobilitätsforschung sowie b) Hausarbeit und/oder Präsentation im Seminar „Wirtschaft und Region“ oder „Politik und Steuerung“, das im Masterstudiengang

  • „Geographien der Globalisierung“ mit einem Inhalt Mobilitätsforschung ausgezeichnet ist.

  • Voraussetzung für die Vergabe der CP: Bestehen der Studien- und Prüfungsleistungen sowie Bestätigung der CP-Vergabe durch den Modulbeauftragten.

  • Verwendbarkeit des Moduls in anderen Studiengängen: Anrechenbar im Modul HG7.

Lehrveranstaltung

TABELLE

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