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Was passiert, wenn ich eine Prüfung oder Nachprüfung erst nach dem Stichtag schreibe?
Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum jeweiligen Stichtag erbracht sein. Nachprüfungen, die nach dem Stichtag stattfinden, werden schon zum nächsten Semester gezählt und deshalb nicht vom BAföG-Amt berücksichtigt. Beispiel: Sollte die Nachprüfung einer Vorlesung im WS z.B. am 3.4. geschrieben werden, wird diese Nachprüfung nicht mehr zum WiSe, sondern zum SoSe gezählt. Dies betrifft NUR Nachprüfungen nach dem 3. Semester.