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Wie werden mir Leistungen nach dem ERASMUS-Aufenthalt anerkannt?
Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt durch die Erasmus-Koordination, nicht durch das Prüfungsamt. Für die Anerkennung sind das Learning Agreement, das Transcript of Records einschließlich der Noten, die ausgefüllte Tabelle F sowie eine kurze Erläuterung zur gewünschten Anrechnung einzureichen.
Falls die Originaltitel der im Ausland belegten Kurse im Zeugnis erscheinen sollen, sind diese zusätzlich zur deutschen Modulbezeichnung in der Tabelle F anzugeben. Nach Überprüfung der Angaben erfolgt die Notenumrechnung und abschließende Unterzeichnung der Tabelle F durch die Erasmus-Koordination.