Muss ich mir das BAföG-Formblatt 5 immer von der Universität ausstellen lassen?
Wenn die CP-Vorgaben für die BAföG-Förderung erreicht wurden und die jeweiligen Prüfungstermine aus dem Prüfungsnachweis (Transcript of Records) klar ersichtlich sind, muss das sog. Formblatt 5 eigentlich nicht mehr ausgestellt werden.
Du kannst dir aber sicherheitshalber die Bescheinigung über die erfüllten oder auch noch fehlenden Leistungen bei der Studienberatung ausstellen lassen. Dafür sollte ein Sprechstundentermin mit Jens Schreiber für die Humangeographie (E-Mai: studienfachberatung@humangeographie.de) oder mit Irene Marzolff für die Physische Geographie (E-Mail: marzolff@em.uni-frankfurt.de) vereinbart werden (bitte Transcript of Records und Formblatt 5 des Amts für Ausbildungsförderung mitbringen).