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Was kann ich tun, wenn ich die erforderlichen CP zum Stichtag für den BAföG-Eignungsnachweis nicht erreiche?

Wenn die erforderlichen CP bis zum Stichtag nicht erreicht werden, kann das Formblatt 5 nicht positiv bescheinigt werden. In solchen Fällen besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, beim BAföG-Amt einen Antrag auf Verschiebung des Vorlagezeitpunkts zu stellen. Das BAföG-Amt prüft dann individuell, ob besondere Gründe anerkannt werden und der Termin entsprechend nach hinten verschoben werden kann. Unter folgendem Link: https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-leistungsnachweis/ kann eingesehen werden, welche Gründe anerkannt werden für eine spätere Vorlage des Eignungsnachweises.

Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2026