Was kann ich tun, wenn ich die erforderlichen CP zum Stichtag für den BAföG-Eignungsnachweis nicht erreiche?
Wenn die erforderlichen CP bis zum Stichtag nicht erreicht werden, kann das Formblatt 5 nicht positiv bescheinigt werden. In solchen Fällen besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, beim BAföG-Amt einen Antrag auf Verschiebung des Vorlagezeitpunkts zu stellen. Das BAföG-Amt prüft dann individuell, ob besondere Gründe anerkannt werden und der Termin entsprechend nach hinten verschoben werden kann.